
Schuljahr 2026-2027:
Liebe Eltern, wir weisen Sie auf die folgenden Fristen für die Einreichung Ihres Antrags in der 2. Einschreibungsphase für das Schuljahr 2026-2027 hin:
Berechtigungsanträge: von Montag, 18. Mai um 8.00 Uhr bis Donnerstag 20. August 2026 um 16.00 Uhr - Ortszeit Brüssel
Einschreibungs-/Transferakten:
- entweder vom Montag, 18. Mai bis Mittwoch, 10. Juni 2026 um 16.00 Uhr – Ortszeit Brüssel
- oder vom Montag, 17. August bis Freitag, 21. August 2026 um 16.00 Uhr – Ortszeit Brüssel*
*Die Einschreibungssekretariate sind vom 18. Juli bis 16. August 2026 geschlossen.
Wenn Sie bereits einen Berechtigungsantrag ab dem Schuljahr 2022-2023 gestellt haben, müssen Sie keinen neuen stellen. In diesem Fall und unter Berücksichtigung der oben angegebenen Fristen, melden Sie sich bitte direkt mit Ihrem Konto an, indem Sie oben rechts auf Ihrem Bildschirm auf "Anmelden" klicken.
Sie werden ersucht, die durch die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers ausgefüllte „Bescheinigung für die Europäische Schule“ vorzulegen.
Für das Personal der Europäischen Kommission,des Rates der Europäischen Union,des EAD,des EWSA und des AdR muss dieses Dokument von Sysper2 (Droits et privilèges > Demande de certificat administratif > Attestation pour l'école européenne / Rights and privileges > Request administrative certificate > Certificate for European School) heruntergeladen werden.
Für das Personal des Europäischen Parlaments muss dieses Dokument vom HRM Portal (Streamline) über „Attestations“ – Attestation pour l‘école européenne / „Certificates“ - certificate for the European School heruntergeladen werden.
Wenn beide gesetzlichen Vertreter bei europäischen Institutionen beschäftigt sind, muss nur die Person, die die Schul- und/oder Familienzulagen von ihrer Institution erhält, die Bescheinigung vorlegen.
Antragsteller, die nicht unter die oben genannten Personalgruppen fallen, können das Dokument hier herunterladen
Wenn Sie die Bescheinigung nicht vorlegen können, laden Sie bitte alle Dokumente/Korrespondenz mit der Personalabteilung hoch, die nachweisen, dass Ihr Vertrag noch ausgearbeitet wird.
Für die Einschreibung an den Europäischen Schulen werden die Schüler*innen gemäß den Beschlüssen des Obersten Rates, die in der Fußzeile unter „Zulassungsbedingungen“ einsehbar sind, in Kategorien eingeteilt.
Nur Antragsteller für Einschreibungen von Schüler*innen der Kategorie I und II, Kinder von Zivilbeamten der NATO (internationale Zivilbeamte) und Beamten der UNO (internationale Zivilbeamte) erhalten einen Link zum Einschreibungsformular.
Für Einschreibungsanträge von Schüler*innen der Kategorie III, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, wird nur dann ein Link zum Einschreibungsformular übermittelt, wenn die betroffenen Schüler*innen Geschwister von Schüler*innen sind, die im Schuljahr 2025-2026 eine/n der Schulen/Standorte von Brüssel besuchen und ihre Schullaufbahn im Schuljahr 2026-2027 dort fortsetzen werden (Artikel 7.4 der Zulassungsstrategie).
Wurde eine falsche E-Mail-Adresse eingegeben, wird der Berechtigungsantrag annulliert und es muss ein neuer Berechtigungsantrag eingereicht werden.
Bitte geben Sie nur in diesem Fall Ihre dienstliche E-Mail-Adresse an, die auf @eursc.eu endet.